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Die Versorgung

Wir leisten hochqualifizierte Versorgung und Begleitung trotz ggf. erschwerter Bedingungen, die sich in der Häuslichkeit häufig ergeben. Wir unterstützen dabei auch pflegende/betreuende Zugehörige und stehen ihnen bei der Anleitung und in beratender Funktion gerne zur Seite.

Wir stehen stets fest an der Seite unserer Patient*innen und ihrer Zugehörigen. Sie entscheiden wie, wo und wann sie den letzten aller Wege gehen wollen. Wir respektieren und unterstützen diese Absicht und ermöglichen einen würdevollen individuellen Abschied, der Raum und Zeit lässt, um zu akzeptieren, zu verstehen und anzunehmen.
Patient*innen und deren Zugehörige vertrauen uns, fühlen sich in unserem Palliative-Care­ Team sicher und schätzen ihre Einbettung in ein Netzwerk von kompetenten Versorgern.

Unsere Grundlagen

• Verständnis für palliative Arbeit
• Ambulante Betreuung in gewohnter Umgebung, auf Wunsch Überleitung in ein Hospiz
• Vermeidung von Krankenhauseinweisung
• enge Zusammenarbeit mit allen, an der Versorgung beteiligten Personen
• Wahrung der Privatsphäre und Einhaltung der gesetzlichen Schweigepflicht
• spezielle Palliativausbildungen für die Kolleg*innen sowie regelmäßige Fortbildungen
• Supervision

Unsere Versorgungsgebiete in Berlin

Der Schwerpunkt unserer Versorgung bezieht sich insbesondere auf die Berliner Bezirke Wilmersdorf-Charlottenburg, Zehlendorf und Steglitz. Ein Mitversorgung von Patienten auf Anfrage und nach Verfügbarkeit ist möglich für den Bezirk Tempelhof-Schöneberg. Bezüglich individueller Lebenssituationen von Patient*innen kann das PCT Waldfriede auch in stationären Pflegeeinrichtungen, Wohngemeinschaften und Einrichtungen der Wiedereingliederungshilfe tätig werden.

Der Versorgungsprozess

Grundvoraussetzung für die Aufnahme in die spezialisierte ambulante Palliativversorgung ist eine entsprechende ärztliche Verordnung. Dieses kann durch niedergelassene Ärzte und/ oder durch das Krankenhaus ausgestellt werden und bedarf grundsätzlich einer Genehmigung durch die Krankenkassen, wobei der Versorgungsbeginn als Solcher nicht einer vorherigen Entscheidung der Krankenkasse bedarf. Erst nach Vorliegen eines solchen Musters beginnt der eigentliche Versorgungsprozess durch unser Palliativ-Care-Team. Eine vorherige Kontaktaufnahme durch, z. B. Patient*in, Zugehörige und/ oder behandelnden Arzt ist üblich. In diesem Erstkontakt können bereits Stammdaten, relevante Diagnosen sowie Hauptsymptome und die aktuelle Versorgungssituation erfasst werden, sofern ein Einverständnis zur Aufnahme dieser Daten vorliegt. Schon im Krankenhaus erfolgt i.d. R. ein erster Besuch, der mit einer speziellen Überleitung (Erstvisite auf Station/Palliativstation) verbunden werden kann.