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Aufnahme & Kosten

Wie die Aufnahme abläuft – und wer sie bezahlt

Sobald eine ärztliche Verordnung vorliegt, kann die Versorgung beginnen. Hier steht, welche Schritte dafür nötig sind, wer die Verordnung ausstellt und was auf Sie zukommt.

Für Sie und Ihre Familie entstehen keine Kosten.

Die spezialisierte ambulante Palliativversorgung wird von Ihrer Krankenkasse getragen – für Beratung, Hausbesuche und die laufende Begleitung.

Die Einzelheiten zu gesetzlicher und privater Kasse stehen weiter unten.

In drei Schritten

So erhalten Sie Unterstützung

1
Kontakt aufnehmen

Rufen Sie uns an oder senden Sie uns eine Nachricht über das Kontaktformular. Gemeinsam klären wir, ob eine spezialisierte ambulante Palliativversorgung für Ihre Situation infrage kommt. Auch Angehörige, Pflegeeinrichtungen und Praxen können sich melden.

2
Verordnung einholen

Für die Aufnahme ist in der Regel eine ärztliche Verordnung für SAPV erforderlich. Diese kann beispielsweise durch eine Hausarztpraxis, Facharztpraxis oder ein Krankenhaus ausgestellt werden.

3
Versorgung gemeinsam planen

Wir lernen Ihre Situation kennen, besprechen Beschwerden, Wünsche und mögliche Krisensituationen und stimmen die weitere Begleitung individuell mit Ihnen ab.

Die Verordnung

Ein Formular, drei mögliche Ausstellerinnen

Die Verordnung wird auf dem Formular Muster 63 ausgestellt. Rechtsgrundlage ist § 37b SGB V. Ausstellen dürfen sie:

Ihre Hausarztpraxis
eine behandelnde Facharztpraxis
die Klinik, meist bei der Entlassung

Sie wissen nicht, wer die Verordnung ausstellen soll, oder die Praxis hat Rückfragen? Rufen Sie uns an. Wir klären das direkt mit der behandelnden Praxis oder Klinik.

Für Praxen und Kliniken
Fax für Verordnungen
030 398 73 704
Aufnahme auch
parallel zu laufender Chemo- oder Strahlentherapie
Kosten

Was Ihre Krankenkasse übernimmt

Die spezialisierte ambulante Palliativversorgung ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Sie wird nicht auf Pflegeleistungen angerechnet.

Gesetzlich versichert

Ihre Krankenkasse übernimmt die Versorgung vollständig. Es entstehen keine Zuzahlungen – weder für Beratung noch für Hausbesuche oder die laufende Begleitung.

Privat versichert

Private Krankenkassen übernehmen die Kosten in aller Regel nach vorheriger Genehmigung. Bei der Klärung mit Ihrer Versicherung unterstützen wir Sie.

Versorgungsgebiet

Wo wir zu Ihnen kommen

Steglitz-Zehlendorf · Hauptversorgungsgebiet
Charlottenburg-Wilmersdorf · gesamter Bezirk
Tempelhof-Schöneberg · ganzer Bezirk
Kleinmachnow, Stahnsdorf und Teltow · nach Verfügbarkeit

Sie wohnen knapp außerhalb? Fragen Sie trotzdem an. Wenn wir nicht die Richtigen sind, sagen wir Ihnen, wer in Ihrem Bezirk zuständig ist.

Nach der Aufnahme sind wir rund um die Uhr erreichbar.

In dringlichen Situationen erreichen Sie eine Ärztin oder einen Arzt – auch nachts, auch am Feiertag.

Noch unsicher?

Ein Anruf genügt, um anzufangen.

Sie müssen nichts vorbereiten und nichts wissen. Wir hören zu, ordnen Ihre Situation ein und sagen Ihnen ehrlich, ob wir die Richtigen sind.

Mo–Do 09–16 Uhr, Fr 09–15 Uhr · Argentinische Allee 42, Haus G, 14163 Berlin