Sobald eine ärztliche Verordnung vorliegt, kann die Versorgung beginnen. Hier steht, welche Schritte dafür nötig sind, wer die Verordnung ausstellt und was auf Sie zukommt.
Die Kosten für die SAPV-Leistungen werden von den gesetzlichen Krankenkassen ab dem Tag der Aufnahme vollständig übernommen.
Die Einzelheiten zu gesetzlicher und privater Kasse stehen weiter unten.
Rufen Sie uns an oder senden Sie uns eine Nachricht über das Kontaktformular. Gemeinsam klären wir, ob eine spezialisierte ambulante Palliativversorgung für Ihre Situation infrage kommt. Auch Angehörige, Pflegeeinrichtungen und Praxen können sich melden.
Für die Aufnahme ist in der Regel eine ärztliche Verordnung für SAPV erforderlich. Diese kann beispielsweise durch eine Hausarztpraxis, Facharztpraxis oder ein Krankenhaus ausgestellt werden.
Wir lernen Ihre Situation kennen, besprechen Beschwerden, Wünsche und mögliche Krisensituationen und stimmen die weitere Begleitung individuell mit Ihnen ab.
Für die Aufnahme in die spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV) ist in der Regel eine ärztliche Verordnung erforderlich. Ausstellen können sie:
Sie wissen nicht, wie Sie diese Verordnung erhalten oder welche Unterlagen benötigt werden? Melden Sie sich gern bei uns. Wir erklären Ihnen die nächsten Schritte und sagen Ihnen, was für den Erstkontakt wichtig ist, wie zum Beispiel Arztbrief, Verordnung und Kontaktdaten.
Die spezialisierte ambulante Palliativversorgung ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Sie wird nicht auf Pflegeleistungen angerechnet.
Die Kosten für die SAPV-Leistungen werden von den gesetzlichen Krankenkassen ab dem Tag der Aufnahme vollständig übernommen. Für Patienten entstehen keine zusätzlichen Kosten.
Auch bei privaten Krankenversicherungen ist vorab eine Genehmigung erforderlich, genau wie bei den gesetzlichen Krankenkassen. Um die Antragstellung kümmern wir uns und unterstützen Sie dabei. Für Sie entstehen keine Kosten.
Sie wohnen knapp außerhalb? Fragen Sie trotzdem an. Wenn wir nicht die Richtigen sind, sagen wir Ihnen, wer in Ihrem Bezirk zuständig ist.
In dringlichen Situationen erreichen Sie eine Ärztin oder einen Arzt – auch nachts, auch am Feiertag.
Sie müssen nichts vorbereiten und nichts wissen. Wir hören zu, ordnen Ihre Situation ein und sagen Ihnen ehrlich, ob wir die Richtigen sind.
Mo–Do 09–16 Uhr, Fr 09–15 Uhr · Argentinische Allee 42, Haus G, 14163 Berlin