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Palliativversorgung oder Pflegedienst?

Je nach Situation.
Beide haben unterschiedliche Aufgaben und können sich bei Bedarf ergänzen.

Ein ambulanter Pflegedienst und ein SAPV-Team haben dasselbe Ziel: Menschen in ihrem Zuhause eine gute Versorgung anzubieten. Gleichzeitig übernehmen sie unterschiedliche Aufgaben.

Der Unterschied in je einem Satz

SAPV – das sind wir
Wir kommen, wenn Beschwerden komplex werden.
In der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung (SAPV) begleiten wir Menschen mit unheilbaren Erkrankungen, mit dem Fokus auf der medizinischen Versorgung. Wir kommen zum Einsatz, wenn Schmerzen, Atemnot, Medikamente oder Krisensituationen den Tag bestimmen. Wir übernehmen keine Grundpflege und ersetzen keinen Pflegedienst – wir sind da für Symptomkontrolle, Schmerzlinderung, palliativmedizinische Einschätzung und psychosoziale Gespräche, mit Ärzten, die 24 Stunden Rufbereitschaft haben.
Ambulanter Pflegedienst
Der Pflegedienst kommt, damit der Alltag funktioniert.
Ein ambulanter Pflegedienst unterstützt vor allem im pflegerischen Alltag die Patienten selbst. Dazu gehören zum Beispiel Anziehen, Körperpflege, Nahrungsaufnahme oder Inkontinenzversorgung.

Der direkte Vergleich

Bewusst fair: Ein Pflegedienst ist nicht „weniger“ als wir. Er hat eine andere Aufgabe.

SAPV – das sind wir
Ambulanter Pflegedienst
Wer kommt
SAPV – das sind wir
Ärzte gemeinsam mit speziell ausgebildeten Palliativpflegekräften.
Ambulanter Pflegedienst
Pflegefachkräfte und Pflegehilfskräfte.
Wofür
SAPV – das sind wir
Linderung komplexer Symptome, Vorbereitung auf Krisen, Beratung von Patient und Familie.
Ambulanter Pflegedienst
Regelmäßige Pflege im Alltag und ärztlich verordnete Behandlungspflege.
Wie oft
SAPV – das sind wir
Nach Bedarf statt nach festem Plan – in dringlichen Situationen auch nachts und am Wochenende.
Ambulanter Pflegedienst
Nach festem Einsatzplan, meist täglich zu verabredeten Zeiten.
Wer verordnet
SAPV – das sind wir
Ärztliche Verordnung für SAPV, Muster 63 – aus Haus-, Facharztpraxis oder Klinik.
Ambulanter Pflegedienst
Verordnung häusliche Krankenpflege bzw. Leistungen über die Pflegekasse.
Wer zahlt
SAPV – das sind wir
Die Krankenkasse, nach § 37b SGB V. Für Sie entstehen keine Kosten.
Ambulanter Pflegedienst
Krankenkasse und Pflegekasse, je nach Leistung. Ein Eigenanteil ist möglich.
Wie lange
SAPV – das sind wir
So lange, wie die Situation es erfordert.
Ambulanter Pflegedienst
Dauerhaft, oft über Monate oder Jahre.

Was heißt das für Ihre Situation?

Wir haben schon einen Pflegedienst.
Dann bleibt er. Wir kommen zusätzlich dazu und stimmen uns mit ihm ab – Sie müssen niemanden wechseln und nichts kündigen.
Wir haben noch keinen Pflegedienst.
Auch dann können wir starten. Wenn zusätzlich Pflege nötig wird, helfen wir bei der Suche und stellen den Kontakt her.
Reicht der Pflegedienst nicht aus?
Für die tägliche Pflege in aller Regel ja. Wenn Symptome belastend werden oder Krisen drohen, kommt die palliativmedizinische Ebene dazu – das ist unsere Aufgabe.

Was macht ein SAPV-Team anders?

Bei uns arbeiten Ärzte und spezialisierte Palliativpflegekräfte gemeinsam in einem multiprofessionellen Team. Dadurch können medizinische Fragen und seelische Belastungen eng miteinander betrachtet werden.

Oft geht es nicht nur um körperliche Schmerzen. Genauso wichtig ist, was auf der Seele liegt: Angst, Unsicherheit, Schuldgefühle, offene Fragen oder die Sorge, als Angehöriger etwas falsch zu machen.

Gerade in der letzten Lebensphase wird Zeit zu etwas sehr Wertvollem. Zeit zum Zuhören, Zeit, um mit Patienten und Angehörigen über offene Fragen zu sprechen.

In der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung steht pro Patient deutlich mehr Zeit zur Verfügung. So kann ein Hausbesuch über eine Stunde dauern, während ein ambulanter Pflegedienst oft nur kurze Zeitfenster von 15 Minuten hat. Der größere Zeitrahmen ermöglicht es, Veränderungen schnell zu erkennen und zu behandeln.

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Rechtlicher Rahmen

SAPV ist eine Leistung nach § 37b SGB V

Die spezialisierte ambulante Palliativversorgung ist eine gesetzlich geregelte Leistung nach § 37b SGB V. Sie richtet sich an Menschen mit einer nicht heilbaren, fortschreitenden Erkrankung, wenn eine besonders aufwendige palliativmedizinische Versorgung notwendig wird.

Je nach Situation kann SAPV beratend, koordinierend, ergänzend oder als umfassende Versorgung erfolgen. Welche Form passend ist, wird gemeinsam mit Ihnen, den behandelnden Ärzten und unserem Team abgestimmt.

Wenn beides gebraucht wird

Manchmal ist neben der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung zusätzlich ein ambulanter Pflegedienst sinnvoll, etwa wenn Unterstützung bei der Körperpflege oder im pflegerischen Alltag nötig ist.

In diesen Fällen ergänzen sich beide: Der Pflegedienst übernimmt die Grundpflege, das Palliative Care Team die palliativmedizinische Versorgung. Ob das in Ihrer Situation infrage kommt, besprechen wir gern gemeinsam mit Ihnen.

Unsicher, was Sie gerade brauchen?

Rufen Sie an. Wir klären am Telefon, ob SAPV in Ihrer Situation infrage kommt, was ein Pflegedienst abdeckt und was der sinnvolle nächste Schritt ist. Das Gespräch kostet nichts und verpflichtet zu nichts.

030 257 70 956
Mo–Do 09–16 Uhr, Fr 09–15 Uhr

Wie eine Aufnahme bei uns abläuft

Verordnung, Ablauf und Kosten haben wir auf einer eigenen Seite Schritt für Schritt beschrieben.

Aufnahme & Kosten →